Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Mit dem FKN hast Du die Erlaubnis, pyrotechnische Seenotsignalmittel P2 zu kaufen und auf dem Boot zu transportieren. Dazu gehören Signalraketen mit oder ohne Fallschirm, einige Rauch- und Handfackeln und Rauchsignale mit Dose.
Pyrotechnische Signalnotmittel wie eine Signalpistole (Kaliber 4),
die nicht der Kategorie P2 angehören, darfst Du mit dem FKN nicht befördern. Hierfür benötigst Du den SKN, dazu aber später mehr.
Voraussetzungen für den FKN
Für die Prüfung zum FKN gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Außerdem musst Du in Besitz eines Bootsführerscheins wie dem Sportbootführerschein Binnen, dem Sportbootführerschein See oder dem Bodenseeschifferpatent sein.
Prüfung zum FKN
Die Prüfung zum Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel wird entweder vom lokalen Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes (DSV) oder des Deutschen Motoryachterband (DMYV)durchgeführt. In vielen Fällen kann die FKN-Prüfung direkt an die Bootsführerschein-Prüfung angehängt werden.
Die Prüfungsgebühren betragen 28,89€.
Theorieprüfung FKN
Es gibt einen offiziellen Fragenkatalog mit 60 Fragen, von denen 15 in der Theorieprüfung zum FKN vorkommen. Pro Frage kannst Du 0-2 Punkte bekommen: 0 Punkte für einen Fehler, 1 Punkt für eine korrekte, aber unvollständige Antwort und 2 Punkte für eine korrekte und vollständige Antwort.
Die höchste erreichbare Punktzahl ist also 30 (15*2). Mit 23 Punkten ist die Theorieprüfung bestanden.
Praktische Prüfung FKN
Im praktischen Prüfungsteil zum FKN musst Du die korrekte Nutzung folgender Signalnotmittel demonstrieren:
· Fallschirm-Signalrakete
· Rauch- oder Handfackel
· Rauchsignal
· Signalgeber mit Magazin
· nicht gezündete Signalmittel
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) beinhaltet den FKN und erlaubt ebenfalls den Erwerb, die Nutzung und den Transport an Bord von allen Signalnotmitteln der Kategorie P2.
Der Unterschied zum FKN: Der SKN ist die Voraussetzung für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, mit der z.B. eine Signalpistole (Kaliber 4) erworben und auf dem Boot gelagert werden darf.
Voraussetzungen für den SKN
Das Mindestalter für den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel liegt bei 18 Jahren. Ein Bootsführerschein ist hierfür nicht erforderlich.
Prüfung zum SKN
Die Prüfung zum SKN ist etwas umfangreicher als die FKN-Prüfung und besteht ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Theorieprüfung SKN
Der offizielle Fragenkatalog für die SKN-Prüfung umfasst 104 Fragen, von denen 18 in der theoretischen Prüfung beantwortet werden müssen.
Hier gilt dasselbe Punktesystem wie beim FKN:
0 Punkte: Falsche Antwort
1 Punkt: Korrekte, aber unvollständige Antwort
2 Punkte: Korrekte und vollständige Antwort
Du kannst also maximal 36 Punkte erreichen. Zum Bestehen benötigst Du mindestens 26 Punkte.
Praktische Prüfung SKN
Der erste Teil der praktischen Prüfung zum SKN läuft genauso ab wie die FKN-Prüfung.
Zusätzlich musst Du erklären, wie man sich bei Munitionsversagen richtig verhält und demonstrieren, wie man verschiedene Munitionstypen unterscheidet.
Brauche ich einen Pyroschein?
Sobald Du ein Boot fahren willst, das mit einer Signalrakete oder anderen Seenotsignalmitteln ausgestattet ist, musst Du einen FKN besitzen.
Das Besondere ist: Die Ausstattung mit Seenotsignalmitteln ist für Charterboote Pflicht. Wenn Du ein Sportboot mieten willst, ist der FKN deshalb notwendig.
Der SKN ist dafür nicht unbedingt notwendig. Dieser Nachweis wird nur an wenigen Bootsschulen angeboten und jedes Jahr nur von wenigen Prüflingen absolviert. Abgesehen von der Qualifizierung für eine Waffenbesitzkarte unterscheidet sich der SKN nicht vom FKN.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 01.10.2009 gehören sonstige pyrotechnische Gegenstände (einschließlich Signalmittel) der Kategorie P1 und P2 an. Zur Kategorie P2 zählen Seenotsignalmittel, wie Raketen, Fackeln und Rauch. In Deutschland weisen sie eine erhöhte Gefahr auf und dürfen deshalb nur mit dem Fachkundenachweis (FKN/„Pyroschein“) erworben, transportiert und an Board benutzt werden.
“Unterklasse T2” war die Bezeichnung dieser Kategorie bis zum 30.09.2009 und ist somit nicht mehr aktuell.
Zur Kategorie T2 gehören pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater. Das heißt, die Kategorie T2 hat nichts mit dem Bootsfahren oder Segeln zutun.
Mit dem Fachkundennachweis (FKN) hast Du die Erlaubnis, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Kategorie P2, früher Unterklasse T2 genannt, zu kaufen und auf dem Boot zu transportieren. Dazu gehören Signalraketen mit oder ohne Fallschirm, einige Rauch- und Handfackeln und Rauchsignale mit Dose.
Der Fachkundenachweis (FKN) ist der sprengstoffrechtliche Nachweis für den Umgang mit Seenotsignalmitteln (z. B. Handfackeln, Rauchsignale, Fallschirm-Signalraketen).
Der Sachkundenachweis (SKN) ist ein waffenrechtlicher Nachweis, der u. a. erforderlich wird, wenn Du eine Seenotsignalpistole (Signalpistole, Kaliber) besitzen willst. In der Regel zusammen mit einer Waffenbesitzkarte.
Also:
FKN = Pyro/ Sprengstoffrecht
SKN = Waffenrecht.
Ja, Du brauchst einen SBF See oder SBF Binnen, um den FKN machen zu dürfen. Der FKN ist eine Ergänzung zur Sicherheitsausrüstung an Bord, vor allem auf See.
Für die deutschen Küsten- und Hochsee-Törns reicht vielen Skippern der SBF See + FKN mit Pyro-Mitteln an Bord.
Den SKN + Waffenbesitzkarte brauchst Du nur, wenn Du selbst explizit eine Seenotsignalpistole besitzen willst.
Für Binnen-Gewässern reicht oft SBF Binnen, da die Pyro-Mitnahme rechtlich vom Bootsführerschein getrennt wird.
Der FKN ist zwar eine deutsche Vorschrift, kann aber beim chartern im Ausland gefragt werden. Da auf den meisten Booten Seenotsignalmittel vorhanden sind, wollen Vercharterter einen Nachweis sehen.
Jedes Land hat sein eigenes Waffen- und Sprengstoffrecht.
Die FKN ( Fachkundenachweis)-Prüfungsgebühr für Theorie und Praxis liegt bei 28,89€. Zusätzlich kommen ebenfalls Online-Kurs Gebühren dazu. Insgesamt kann der FKN zwischen 40€ und 90€ kosten.
Die Prüfungsgebühr für den SKN (Sachkundenachweis) liegt bei ca. 48€. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 130€ bis 160€.
Den FKN darfst du mit ab 16 Jahren machen.
Den SKN darfst du ab dem 18. Lebensjahr machen.
Im FKN-Kurs (Sprengstoffrecht,Pyro Schein) lernst du rechtliche Grundlagen, Lagerung/ Transport, Handhabung an Bord und Einsatz im Seenotfall. Außerdem gibt es eine praktische Vorführung/Training. Die Theorie sind Multiple-Choice-Fragen.
Im SKN-Kurs (Waffenrecht) lernst alles über Recht, Sicherheit, Technik/ Handhabung der Seenotsignalpistole, Aufbewahrung, Betrieb und Verantwortlichkeiten.
Für einen Küstentörn See auf eigener Yacht brauchst du den SBF See + FKN und ein Pyro-Set (z. B. Fallschirmsignalraketen, Handfackeln, Rauchsignale) an Bord.
Sobald du eine Signalpistole auf Dauer besitzen willst, benötigst du den SKN+Waffenbensitzkarte.
Falls du nur auf Binnengewässern unterwegs sein willst, brauchst du ggf. nur den SBF Binnen. Falls jedoch Seenotsignal- oder andere zur Kategorie P2 zählenden Mittel an Board sind, muss ebenfalls ein FKN vorhanden sein. Falls diese nicht vorhanden sind, muss die Frage nach dem FKN separat geklärt werden.