60€ Rabatt auf alle Kombi-Pakete

SPAR60

60€ Rabatt bis zum XX. XXXX! ⌛

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Ganzjährig Praxisausbildung + Prüfung 🔥 Über 22.000 zufriedene Kunden ⭐ JETZT starten

Der Un­ter­schied zwi­schen Fach­kun­de­nach­weis (FKN) und Sach­kun­de­nach­weis (SKN) für See­not­si­gnal­mit­tel

Sobald Du Verfügungsgewalt über pyrotechnische Seenotsignale P2, bis 2009 "Unterklasse T2" genannt, (z.B. Fallschirmraketen) hast, benötigst Du einen Pyroschein. In Deutschland gibt es zwei Scheine, die für den Transport und den Umgang mit Seenotsignalmitteln vorgeschrieben sind: Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) und der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN). Umgangssprachlich wird der Begriff “Pyroschein” für beide Nachweise verwendet, weshalb sie oft verwechselt werden. In diesem Artikel erfährst Du genau, was der Unterschied zwischen dem Fachkundenachweis und dem Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel ist.
Übersicht

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)

Mit dem FKN hast Du die Erlaubnis, pyrotechnische Seenotsignalmittel P2 zu kaufen und auf dem Boot zu transportieren. Dazu gehören Signalraketen mit oder ohne Fallschirm, einige Rauch- und Handfackeln und Rauchsignale mit Dose.

Pyrotechnische Signalnotmittel wie eine Signalpistole (Kaliber 4),
die nicht der Kategorie P2 angehören, darfst Du mit dem FKN nicht befördern. Hierfür benötigst Du den SKN, dazu aber später mehr.

Voraussetzungen für den FKN

Für die Prüfung zum FKN gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Außerdem musst Du in Besitz eines Bootsführerscheins wie dem Sportbootführerschein Binnen, dem Sportbootführerschein See oder dem Bodenseeschifferpatent sein.

Prüfung zum FKN

Die Prüfung zum Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel wird entweder vom lokalen Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes (DSV) oder des Deutschen Motoryachterband (DMYV)durchgeführt. In vielen Fällen kann die FKN-Prüfung direkt an die Bootsführerschein-Prüfung angehängt werden. 

Die Prüfungsgebühren betragen 28,89€.

Theorieprüfung FKN

Es gibt einen offiziellen Fragenkatalog mit 60 Fragen, von denen 15 in der Theorieprüfung zum FKN vorkommen. Pro Frage kannst Du 0-2 Punkte bekommen: 0 Punkte für einen Fehler, 1 Punkt für eine korrekte, aber unvollständige Antwort und 2 Punkte für eine korrekte und vollständige Antwort. 

Die höchste erreichbare Punktzahl ist also 30 (15*2). Mit 23 Punkten ist die Theorieprüfung bestanden. 

Praktische Prüfung FKN

Im praktischen Prüfungsteil zum FKN musst Du die korrekte Nutzung folgender Signalnotmittel demonstrieren:

·         Fallschirm-Signalrakete

·         Rauch- oder Handfackel

·         Rauchsignal

·         Signalgeber mit Magazin

·         nicht gezündete Signalmittel 

Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)

Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) beinhaltet den FKN und erlaubt ebenfalls den Erwerb, die Nutzung und den Transport an Bord von allen Signalnotmitteln der Kategorie P2.

 

Der Unterschied zum FKN: Der SKN ist die Voraussetzung für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, mit der z.B. eine Signalpistole (Kaliber 4) erworben und auf dem Boot gelagert werden darf. 

Voraussetzungen für den SKN

Das Mindestalter für den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel liegt bei 18 Jahren. Ein Bootsführerschein ist hierfür nicht erforderlich

Prüfung zum SKN

Die Prüfung zum SKN ist etwas umfangreicher als die FKN-Prüfung und besteht ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorieprüfung SKN

Der offizielle Fragenkatalog für die SKN-Prüfung umfasst 104 Fragen, von denen 18 in der theoretischen Prüfung beantwortet werden müssen. 

Hier gilt dasselbe Punktesystem wie beim FKN: 

0 Punkte: Falsche Antwort

1 Punkt: Korrekte, aber unvollständige Antwort

2 Punkte: Korrekte und vollständige Antwort

Du kannst also maximal 36 Punkte erreichen. Zum Bestehen benötigst Du mindestens 26 Punkte.

Praktische Prüfung SKN

Der erste Teil der praktischen Prüfung zum SKN läuft genauso ab wie die FKN-Prüfung. 

Zusätzlich musst Du erklären, wie man sich bei Munitionsversagen richtig verhält und demonstrieren, wie man verschiedene Munitionstypen unterscheidet. 

Brauche ich einen Pyroschein?

Sobald Du ein Boot fahren willst, das mit einer Signalrakete oder anderen Seenotsignalmitteln ausgestattet ist, musst Du einen FKN besitzen.

Das Besondere ist: Die Ausstattung mit Seenotsignalmitteln ist für Charterboote Pflicht. Wenn Du ein Sportboot mieten willst, ist der FKN deshalb notwendig.

Der SKN ist dafür nicht unbedingt notwendig. Dieser Nachweis wird nur an wenigen Bootsschulen angeboten und jedes Jahr nur von wenigen Prüflingen absolviert. Abgesehen von der Qualifizierung für eine Waffenbesitzkarte unterscheidet sich der SKN nicht vom FKN.

Häufig gestellte Fragen

Ab dem 01.10.2009 gehören sonstige pyrotechnische Gegenstände (einschließlich Signalmittel) der Kategorie P1 und P2 an. Zur Kategorie P2 zählen Seenotsignalmittel, wie Raketen, Fackeln und Rauch. In Deutschland weisen sie eine erhöhte Gefahr auf und dürfen deshalb nur mit dem Fachkundenachweis (FKN/„Pyroschein“) erworben, transportiert und an Board benutzt werden.  

Unterklasse T2” war die Bezeichnung dieser Kategorie bis zum 30.09.2009 und ist somit nicht mehr aktuell.

Zur Kategorie T2 gehören pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater. Das heißt, die Kategorie T2 hat nichts mit dem Bootsfahren oder Segeln zutun. 

 

Mit dem Fachkundennachweis (FKN)  hast Du die Erlaubnis, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Kategorie P2, früher Unterklasse T2 genannt, zu kaufen und auf dem Boot zu transportieren. Dazu gehören Signalraketen mit oder ohne Fallschirm, einige Rauch- und Handfackeln und Rauchsignale mit Dose.

 

Der Fachkundenachweis (FKN) ist der sprengstoffrechtliche Nachweis für den Umgang mit Seenotsignalmitteln (z. B. Handfackeln, Rauchsignale, Fallschirm-Signalraketen).

Der Sachkundenachweis (SKN) ist ein waffenrechtlicher Nachweis, der u. a. erforderlich wird, wenn Du eine Seenotsignalpistole (Signalpistole, Kaliber) besitzen willst. In der Regel zusammen mit einer Waffenbesitzkarte.

Also:

FKN = Pyro/ Sprengstoffrecht

SKN = Waffenrecht.

Ja, Du brauchst einen SBF See oder SBF Binnen, um den FKN machen zu dürfen. Der FKN ist eine Ergänzung zur Sicherheitsausrüstung an Bord, vor allem auf See.  

Für die deutschen Küsten- und Hochsee-Törns reicht vielen Skippern der SBF See + FKN mit Pyro-Mitteln an Bord.

Den SKN + Waffenbesitzkarte brauchst Du nur, wenn Du selbst explizit eine Seenotsignalpistole besitzen willst.

Für Binnen-Gewässern reicht oft SBF Binnen, da die Pyro-Mitnahme rechtlich vom Bootsführerschein getrennt wird.

Der FKN ist zwar eine deutsche Vorschrift, kann aber beim chartern im Ausland gefragt werden. Da auf den meisten Booten Seenotsignalmittel vorhanden sind, wollen Vercharterter einen Nachweis sehen. 

Jedes Land hat sein eigenes Waffen- und Sprengstoffrecht. 

Die FKN ( Fachkundenachweis)-Prüfungsgebühr für Theorie und Praxis liegt bei 28,89€. Zusätzlich kommen ebenfalls Online-Kurs Gebühren dazu. Insgesamt kann der FKN zwischen 40€ und 90€ kosten. 

Die Prüfungsgebühr für den SKN (Sachkundenachweis) liegt bei ca. 48€. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 130€ bis 160€.

Den FKN darfst du mit ab 16 Jahren machen.

Den SKN darfst du ab dem 18. Lebensjahr machen. 

Im FKN-Kurs (Sprengstoffrecht,Pyro Schein) lernst du rechtliche Grundlagen, Lagerung/ Transport, Handhabung an Bord und Einsatz im Seenotfall. Außerdem gibt es eine  praktische Vorführung/Training. Die Theorie sind Multiple-Choice-Fragen.

Im SKN-Kurs (Waffenrecht) lernst alles über Recht, Sicherheit, Technik/ Handhabung der Seenotsignalpistole, Aufbewahrung, Betrieb und  Verantwortlichkeiten.

Für einen Küstentörn See auf eigener Yacht brauchst du den SBF See + FKN und ein Pyro-Set (z. B. Fallschirmsignalraketen, Handfackeln, Rauchsignale) an Bord.

Sobald du eine Signalpistole auf Dauer besitzen willst, benötigst du den SKN+Waffenbensitzkarte.

Falls du nur auf Binnengewässern unterwegs sein willst, brauchst du ggf. nur den SBF Binnen. Falls jedoch Seenotsignal- oder andere zur Kategorie P2 zählenden Mittel an Board sind, muss ebenfalls ein FKN vorhanden sein. Falls diese nicht vorhanden sind, muss die Frage nach dem FKN separat geklärt werden. 

War dieser Artikel hilfreich?

trusted shops light
Käuferschutz inklusive
Sehr gut
4.87
insg. 1503
Bewertungen auf bootsschule1.de
B1-Club22
Zum All-Inklusive Bootsführerschein

Bei Bootsschule1® glauben wir: Boot fahren ist Freiheit.

Damit Du Dich ganz auf das Schönste konzentrieren kannst – mit Bootsschule1 zum BootsführerscheinDeine Zeit auf dem Wasser.

👉 Sichere Dir jetzt unser All-Inklusive Paket zum Bootsführerschein mit dem 60€ Club-Deal. Einfach Dein bester Preis – ohne Kompromisse.

Deine Vorteile auf einen Blick:

✅ Online & All-Inklusive: Mit B1 sicher zum Ziel
✅ Keine versteckten Kosten: Klar & transparent
✅ Geld-zurück-Garantie: 14 Tage bedingungslos testen

cropped-Icon-1-1.png
Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.