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Änderungen der Regeln auf dem Rhein ab dem 1. April 2023

Als eine der verkehrsreichsten Binnenschifffahrtsstraßen Deutschlands und der Welt galten für Sportboote auf dem Rhein lange strengere Regeln als auf anderen Binnengewässern. Zum 1. April 2023 hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) die Vorschriften gelockert – und diese Änderungen gelten bis heute. Was sich geändert hat, was das für Deinen Bootsführerschein bedeutet und welche Informationen für Prüfung und Praxis zählen, liest Du hier.
Übersicht

Regeländerung zur Führerscheinpflicht auf dem Rhein

Bis zum 31.03.2023 galt die Führerscheinpflicht bereits ab 3,68 kW / 5 PS (Verbrenner) und einem Längenlimit von15 m.
Seit 01.04.2023 und fortlaufend gilt:

  • SBF Binnen erst ab 11,03 kW / 15 PS (Verbrennungsmotor/Dieselmotoren/Benzinpflichtig.

  • Bei Elektromotoren gilt die Grenze 7,5 kW / 10,2 PS.

  • Das Längenlimit für Boote, die Du mit dem Sportbootführerschein Binnen auf dem Rhein führen darfst, wurde auf 20 m angehoben und war zuvor 15 m.

  • Für Boote von 20–25 m brauchst Du ein Sportpatent beziehungsweise ein Behördenpatent.

Diese Angleichung stellt die Führerscheinvorschriften auf dem Rhein den üblichen Regeln auf anderen Binnenschifffahrtsstraßen gleich. 

Rechtsrahmen & Umsetzung:

Die ZKR-Beschlüsse wurden 2023 ins nationale Recht überführt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) und verknüpfte Vorschriften. 


Da die Ausnahmeregelung auf dem Rhein jetzt wegfällt, muss die SpFV angepasst werden. Einen aktuellen Entwurf der Änderungen findest Du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) oder hier unter Artikel 7 auf Seite 46.

Regeländerungen in der Sportbootführerschein-Prüfung

Mit den neuen Vorschriften hat das BMDV den Fragenkatalog für SBF Binnen/SBF See zum 1. August 2023 aktualisiert, unter anderem die PS-/Längengrenzen Rhein und die Elektromotoren. Diese Änderung ist inzwischen wirksam und in den offiziellen Prüfungsfragen abgebildet. Wir haben natürlich die Fragen auf unserer Lernplattform und im Prüfungssimulator angepasst, damit sie weiterhin den Original Prüfungsfragen entsprechen.

Alle Regeländerungen für den Rhein auf einen Blick

Hier nochmal eine kurze Übersicht aller neuen Regelungen für den Schiffsverkehr auf dem Rhein ab 01.04.2023:

  • Die Sportbootführerscheinpflicht gilt erst für Boote ab 11,03 kW / 15 PS mit Verbrennungsmotor oder 7,5 kW / 10,2 PS mit Elektromotor, statt wie zuvor schon ab 3,68 kW / 5 PS.

  • Der Sportbootführerschein Binnen ist für Boote mit bis zu 20 Meter Länge gültig, statt wie vorher nur bis 15 Meter.

  • Die Bootsprüfungsfragen, die sich auf den Rhein beziehen, werden voraussichtlich zum dritten Quartal 2023 geändert. 

  • Die Regeländerungen der ZKR sorgen dafür, dass die Sportbootführerscheinverordnung angepasst werden muss.

  •  

Häufig gestellte Fragen

Ja. Führerscheinpflicht erst ab 11,03 kW / 15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW / 10,2 PS (Elektromotoren). Das setzt den Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) dauerhaft um. Welche Bootslänge darf ich mit SBF Binnen auf dem Rhein fahren?
Bis 20 m Bootslänge. Für 20–25 m brauchst Du ein Sportpatent/Behördenpatent mit zusätzlichen Anforderungen.

Ja. Seit 01.08.2023 enthalten die offiziellen Prüfungsfragen die neuen Leistungen/Grenzen  inkl. Elektro.

Entscheidend ist die Motorleistung (kW/PS) – nicht, ob es Benzin oder Diesel ist. Bei Elektroantrieben zählt die kW-Angabe.

Nein. Der SBF See gilt für See/Seeschifffahrtsstraßen. Auf dem Rhein ist der SBF Binnen maßgeblich; für größere Fahrzeugen (20–25 m) das Sportpatent.

Nein. Das ist eine separate Anforderung am Bodensee; auf dem Rhein gilt es nicht.

Du hast die freie Wahl aus einer Vielzahl von möglichen Standorten deutschlandweit, wo unsere geprüften Partner Dir den Einstieg in den Bootssport leicht machen. Hier findest Du eine Karte mit allen Partnern, sodass Du auch gleich siehst, wo sich Dein nächstmöglicher Ort für die Praxis befindet.

Es gelten die allgemeinen Führerscheinvorschriften unter anderem das Mindestalter für SBF (16), inklusive der medizinischen Basics (Sehstärke, Hörfähigkeit).

Die Änderung betrifft nur die Freizeitschifffahrt Die Berufsschifffahrt hat eigene Vorschriften wie zum Beispiel Patente, Maschinisten-Nachweise etc.

Wichtig ist: Strömung lesen, Abstand zur Berufsschifffahrt halten, den Funk/Verkehrskreise kennen und die Manöver trainieren, sodass Du problemlos im Drehmoment entscheiden kannst, wie sich Dein Boot verhält.

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.