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Funkgerätpflicht in Kroatien

Um in Kroatien ein Boot zu mieten oder zu chartern, ist ein gültiger Bootsführerschein notwendig. Zusätzlich wird hier, im Gegensatz zu anderen Ländern, immer ein UKW-Sprechfunkzeugnis gefordert. Denn: Laut kroatischem Recht müssen alle mit Schlafplätzen ausgestatteten, gewerblich genutzten Charterboote mit einem Seefunkgerät ausgestattet sein. Diese Funkausrüstungspflicht besteht nur in Kroatien – in Deutschland z.B. nicht. Dann gilt die gleiche Regelung wie in Deutschland: Ist ein Funkgerät an Bord vorhanden, muss auch mindestens eine Person an Bord über das entsprechende Funkzeugnis verfügen.
Übersicht

Welchen Funkschein brauche ich in Kroatien?

In Deutschland gibt es drei gängige Funkzeugnisse:

  • Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UBI ist unbefristet und international gültig und berechtigt zur Teilnahme am Ultrakurzwellenfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen.

  • Das Short Range Certificate (SRC)

Das SRC berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle und ist ebenfalls unbefristet und international gültig. 

  • Das Long Range Certificate (LRC)

Das LRC beinhaltet das SRC und berechtigt neben UKW zusätzlich zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Kurzwelle und Grenzwelle, sowie am Seefunk über Satelliten (Inmarsat). 

Für Kroatien reicht das Short Range Certificate, auch beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis genannt, in der Regel aus. Dieses Funkzeugnis ist im kroatischen Bootsführerschein enthalten, im deutschen Sportbootführerschein jedoch nicht. Das SRC kann aber an vielen Boots- und Segelschulen ohne großen Zeitaufwand erworben werden.

Wie mache ich den Funkschein?

Um das SRC zu absolvieren, musst Du mindestens 15 Jahre alt sein. Zu dem Funkschein gehören eine theoretische und eine praktische Prüfung. 

Die Theorieprüfung zum SRC besteht aus 24 Multiple-Choice-Fragen, sowie einem kurzen Diktat, das von Englisch nach Deutsch übersetzt werden muss, und einem deutschen Text, der ins Englische übersetzt werden muss.

Bei der praktischen Prüfung müssen vier von acht möglichen Aufgaben mit dem Funkgerät durchgeführt werden: Zum Beispiel das Aussenden einer Notmeldung oder das Beenden eines Fehlalarms. 

Bei uns kannst du die Ausbildung für den SRC komplett online absolvieren und bist zeitlich völlig flexibel. Du lernst, wann und wo du willst und kannst entspannt in die SRC-Prüfung gehen… dann kann der Kroatien-Urlaub kommen.

Kann ich den Funkschein in Kroatien machen?

Wenn Du kein Funkzeugnis besitzt, aber trotzdem in Kroatien ein Boot chartern möchtest, hast Du je nach Vorerfahrungen und bereits erworbenen Lizenzen die Möglichkeit, vor Ort einen Schnellkurs für das kroatische Funkzeugnis zu machen. 

Die Kosten liegen dafür zwischen 100€ und 300€ und die Prüfung kann mit guten Boots-Grundkenntnissen sowie Kenntnis des Funk-Alphabets in der Regel sicher absolviert werden. Das ist übrigens nicht günstiger, als den SRC in Deutschland zu machen. 

Außerdem ist nicht garantiert, dass Du diese Möglichkeit vor Ort hast. Des Weiteren willst Du Dir den Prüfungsstress im Urlaub wahrscheinlich sparen und lieber auf dem Deck liegen und das Wellenrauschen genießen. 

Deshalb solltest Du Dich möglichst frühzeitig darum kümmern, das SRC zu bekommen. Mit entspannter Arbeitseinteilung und regelmäßigem Lernen dauert es nur ca. einen Monat, bis Du bereit für die Prüfung bist. 

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Funkgerätpflicht in Kroatien für Boote und Yachten?

Ja, in Kroatien besteht eine Funkgerätpflicht für Charteryachten und andere Sportboote, sobald eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord installiert ist – was bei den meisten Charterbooten der Fall ist. Die Pflicht ergibt sich aus der nationalen Vorschrift über die Ausrüstungspflicht auf See.

 

Da fast alle Charterboote ein Funkgerät an Bord haben, bzw. in Kroatien eine Funkpflicht an Board ist, benötigst du zum Chartern auf See in der Regel einen Funkschein

Wenn sich ein UKW-Funkgerät (UKW-Seesprechfunkanlage) an Bord befindet, muss mindestens eine Person der Crew über ein gültiges Funkbetriebszeugnis verfügen. Zu den anerkannten Nachweisen gehören: 

-SRC (Short Range Certificate) ist international anerkannt,

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) 

der kroatische Boat “Skipper B” oder “Küstenpatent B” ( beide enthalten in der Regel die Funkberechtigung)

Ja, der Sportbootführerschein See allein berechtigt nicht zum Bedienen einer UKW-Funkanlage. Ein zusätzliches Funkzeugnis wie das SRC ist erforderlich, um den Vorschriften der kroatischen Behörden zu entsprechen.

Mindestens eine Person an Bord, in der Regel der Skipper, muss über eine gültige Funklizenz verfügen. Bei einer Kontrolle kann der Nachweis verlangt werden – unabhängig davon, ob das Gerät aktiv benutzt wird.

Bei Kontrollen durch die kroatische Küstenwache oder Hafenbehörden drohen hohe Bußgelder. In schweren Fällen, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Außerdem kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, insbesondere bei einem Seenotfall oder Unfall ohne Funkberechtigung.

Wenn dein Boot, zum Beispiel eine Charteryacht ab etwa 7 Metern Länge oder mit Motorleistung über 15 PS, mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgestattet ist, gilt die Pflicht unabhängig vom Revier – auch bei Fahrten zwischen Inseln, Buchten oder entlang der Küste.

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.